- Ausbau der Fördergrenze von 4 auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze West- somit ab 2018 bis zu 520 Euro pro Monat steuerfrei umwandelbar – die Sozialabgabenerspanis bleibt aber weiterhin bei nur bei 4 % der Bemessungsgrenze.
- Besondere Förderung der Entgeltumwandlung für Geringverdiener ( 2.200 Euro pro Monat Bruttobezüge) als freiwillige Leistung des AG, wenn dieser mindestens 240 bis 480 Euro pro Jahr für den Arbeitnehmer in einen neuen BAV-Vertrag einzahlt.
Der AG kann dann als Gegenfinanzierung seines Einsatzes 30 % des Beitrags von der abzuführenden Einkommenssteuer des Arbeitnehmers einbehalten – somit sind bis zu zwischen 72 und 144 Euro Rückfluss des Arbeitgebers möglich.
Aber Achtung: wenn Einkommensvoraussetzungen nicht (mehr) erfüllt sind entfällt diese Förderungen und was passiert dann mit dem Vertrag ?
- Zuschussverpflichtung des Arbeitgebers für neue Entgeltumwandlungen ab dem 1.1.2019 mit 15 %, wenn er Sozialversicherungsbeiträge einspart. Für schon laufende Entgeltumwandlungen wird die Bezuschussung zum 1.1.2022 verpflichtend. Hier ist auf jeden Fall zu empfehlen, zeitnah eine für die Mitarbeiter mit einem Bestandsvertrag eine sinnvolle Lösung zu schaffen, damit Sie gegenüber einem Neuvertragsabschließer nicht schlechter gestellt werden.
- Einführung eines neuen weiteren Zweigs der BAV – dem Sozialpartnermodell – dies ist wie der Name schon sagt nur in Betrieben vorgesehen die tarifvertraglich gebunden sind. In diesem Konstrukt wird erstmal die Zusageform – reine Beitragszusage – umgesetzt werden. Kleinere und mittlere Betriebe die bisher – in der Regel bewusst keine Tarifbindung haben – werden sich mit diesem BAV-Durchführungsweg nicht beschäftigen müssen.
- Einführung eines „Freibetrags“ für BAV-Leistungen auf die Grundsicherung ab 2018 bis zu 204,50 Euro pro Monat – davon 100 Euro ohne jegliche Anrechnung, der darüberliegende Anteil wird zu 30 % bis 50 % angerechnet. Das bedeutet für Arbeitnehmer, dass bis zu den aufgeführten Beträgen keine Anrechnung auf Sozialleistungen des Staates stattfindet. Ein wichtiger Aspekt, der es auch für Klein- und Kleinstverdiener jetzt sinnvoll macht sich um ein Mehr an Rente selber zu kümmern.