Die Pflegepflichtversicherung hat zum 1. Januar Ihre „Spielregeln“ verbessert – die Voraussetzung um Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen sind speziell für seelische und psychisch beeinträchtigte Menschen erstmal so, dass Sie von den veränderten Inanspruchnahmevoraussetzungen profitieren.
Im Mittelpunkt der Bewertung steht seit diesem Jahr der Grad der Eigenständigkeit.
Hierzu gibt es eine Detailbewertung in 6 Teilbereichen …….
Die Zuzahlungskosten der stationären Pflege für sind jetzt unabhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit gleich. Das vereinfacht deutlich einen Kostenvergleich zwischen den Pflegeeinrichtungen.
Bei allen positiven Veränderungen – Pflege ist und wird auch in Zukunft weiter viel Geld verbrauchen.
Die finanzielle Höhe der Pflegeleistungen aus der Pflegepflichtversicherung sind kaum angestiegen.
Die Pflegekosten werden zukünftig – wie bisher – schneller steigen als der Schutz. Bei Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung 1995 waren in etwa 50 % der Kosten durch die Pflichtversicherung gedeckt heute ist es ca nur noch ein Drittel.
Jeder ist für sich gut beraten sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen.
Auf unserer Homepage finden Sie hier, drei kleine Erklärvideo´s zu allen Details rund um das Thema Pflege. Nutzen Sie dieses „Infotainmentangebot“. Gern beraten wir Sie dazu persönlich, um den für Sie passenden Schutz zu gestalten. Nutzen Sie dazu auch gern unsere Online-Beratungsmöglichkeit, das geht einfach, schnell und Sie müssen das Wohnzimmer vorher nicht aufräumen :-).