Ab dem 1. Januar 2020 werden Empfänger von Betriebsrente bei den Krankenkassenbeiträgen deutlich entlastet. Die bisher geltende Freigrenze für Betriebsrenten wird in einen Freibetrag umgewandelt. Das bedeutet konkret, dass jeder gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, der eine betriebliche Altersversorgung ausgezahlt bekommt, bis zu einem Betrag von 159,25€ Stand 2020 ( 1/20 der monatlichen Bezugsgrüße) auf diese Rente keinen Krankenversicherungsbetrag mehr entrichten muss. Bisher waren hier Betriebsrentner befreit, deren Rente unter diesem Betrag lag.

Konkretes Rechenbeispiel, das den Vorteil der Entlastung verdeutlicht:

Monatliche Betriebsrente: 235€

Krankenversicherungsbeitrag durchschnittlich bis Ende 2019: monatlich 36,90€

Vergleichsbeitrag ab 2020:  11,90€

Die monatliche Ersparnis beträgt konkret 25€ pro Monat  = 300€ pro Jahr. Über 20 Jahre kommen so 6.000€ und mehr zusammen, die Rentner zukünftig für die schönen Dinge im Alter zur Verfügung haben.

Der monatlich definierte Freibetrag wächst dabei von Jahr zu Jahr – nach der bisher zu erwartenden Entwicklung der letzten Jahre steigt der Freibetrag um ca. 3€ pro Jahr.  In 25 Jahren würden dann Rentner erst ab einer Betriebsrentenhöhe von ca 224€ Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

Betriebsrente

Hier der Link zur offiziellen Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2019/4-quartal/entlastung-von-betriebsrenten.html

Das schreibt die Presse dazu:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/betriebsrente-jens-spahn-will-beitraege-an-die-krankenkasse-senken-a-1296050.html